Lieferung zu Ihnen nach Hause

Die Dienstleistung "Lieferung zu Ihnen nach Hause" umfasst die Lieferung der Produkte in den vom Kunden angegebenen Raum in der Wohnung; die Montage von Möbeln sowie die Entfernung und Entsorgung von Verpackungen sind nicht vorgesehen.

Die Lieferung zu Ihnen nach Hause hat natürlich die Lieferung bis zur Bordsteinkante als Vorstufe, daher empfehlen wir Ihnen, mehr über die Funktionen der Dienstleistung zu erfahren, insbesondere im Hinblick auf die eingeschränkte Verkehrszone und den möglichen Einsatz von "Spezialfahrzeugen" (insofern als Lieferungen zu Ihnen nach Hause in der Regel mit Fahrzeugen von weniger als 12 Metern Länge durchgeführt werden).


BEGEHBARE TREPPEN

Der Kunde ist verpflichtet die Zugangswege frei und begehbar zu halten und die Durchführbarkeit der Lieferung zu prüfen, indem er die Breite und Höhe der Durchgänge gemäß den Kriterien für "begehbare Treppenhäuser" kontrolliert.
Die Entfernung zwischen dem Haltepunkt des Fahrzeugs (und der Entladung der Lieferung) und der Eingangstür zur Wohnung des Kunden muss weniger als 20 Meter betragen: ist die Entfernung größer, ist es ratsam, diese Information vor der Bestellung mit dem Kundendienst zu teilen

Ein "zugängliches Treppenhaus" bedeutet, dass das Treppenhaus den Durchgang des Versandstücks und der Personen, die es transportieren, ermöglichen muss.
Um als zugänglich zu gelten, muss das Treppenhaus:
- mindestens 90 cm breit und 220 cm hoch sein
- bei geradläufigen Treppen einen Absatz von mindestens 90 x 90 cm haben (2)
- einen Treppenabsatz von mindestens 90 x 180 cm bei zwei Treppenläufen mit einer Krümmung von 180° haben (1);
- bei zwei Treppenläufen mit einer Krümmung von 90° einen Treppenabsatz von mindestens 120 x 120 cm haben(3).

Der Kunde ist für die Angabe korrekter Daten verantwortlich: unvollständige oder falsche Informationen in diesem Zusammenhang können dazu führen, dass Packstücke, die nicht passieren (durch Treppenhäuser oder Türen), auf der Straße (oder an Zwischenstationen) zurückgelassen werden, ohne dass ein Anspruch auf Gutschrift besteht. Dies ist besonders wichtig bei "sperrigen Paketen", bei denen das bloße Vorhandensein eines begehbaren Treppenhauses keine Garantie für den Durchgang von Paketen ist, die daher gezielt überprüft werden müssen.

Falls das Treppenhaus nicht zugänglich ist oder die Treppe eine andere Form und andere Maße hat als angegeben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.

Lieferung bis ins Stockwerk


DREHLEITER

In einigen Fällen (die sich aus verschiedenen Kombinationen von hohen Stockwerken, Liefervolumen, sperrigen Packstücken, Art der Treppen und Zugangswege ergeben) kann sich die objektive Notwendigkeit des Einsatzes einer so genannten "Drehleiter" ergeben (ein spezielles Fahrzeug mit einem mechanischen Arm zum Anheben von Möbeln von der Straße zu einem Fenster im Gebäude): in diesen Fällen wird ein spezifischer Kostenvoranschlag erstellt, der die erforderliche Inspektion und die Anmietung der Drehleiter beinhaltet (bei der Inspektion werden die Durchführbarkeit des Vorhabens und die eventuelle Notwendigkeit von Genehmigungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen geprüft).

Es ist auch möglich, dass bei einigen Lieferungen der Monteur selbst für die Verwendung der Drehleiter sorgt (auch im Falle einer "geeigneten Treppe" und ohne sperrige Paketstücke): in diesen Fällen sind die Kosten für die Inspektion und den Verleih bereits im Preis für den Montage-Service enthalten, aber eventuelle Genehmigungen (die je nach Gemeinde, in der die Lieferung erfolgt, variieren) sind ausgeschlossen.

Bei Verwendung einer Drehleiter können sich die Lieferzeiten um etwa 1 Arbeitswoche verlängern.

SPERRIGE PAKETSTÜCKE

Der Kunde muss sich vergewissern, dass das Treppenhaus und die Zugänge zu dem angegebenen Raum die Handhabung von Packstücken zulassen.

Bei Angebot und Bestellung muss der Kunde das Häkchen "sperrige Paketstücke" korrekt ankreuzen, andernfalls kommt es zu einer nachträglichen Rechnungsstellung.

Beispiele sind unter anderem:
- große Sofas
- große vormontierte Möbel (wie Sideboards, Vitrinen, Säulen, zweitürige Kühlschränke usw.)
- große Einzelteile (wie einige Tischplatten oder einige Kopfteile)
- Untergestelle aus Stein.

Im Allgemeinen handelt es sich um sperrige Paketstücke, wenn ein Möbelstück auch nur eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Packstücke mit einem Gewicht von mehr als 70 kg
- 3-D Verpackungen mit einer Seitenlänge ab 230 cm
- Stein- oder Keramikplatten (oder -paneele) mit einer Seitenlänge ab 180 cm.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundendienst jederzeit zur Verfügung.